Mitgliederversammlung des Fördervereins Öko.See.Dorf e.V.
Anträge auf Ergänzungen oder Änderungen der Tagesordnung müssen spätestens eine Woche vor dem angekündigten Termin der Versammlung in Textform beim einladenden Vorstand vorliegen, damit dieser sie noch auf die Tagesordnung setzen kann (§ 7 Abs. 4 der Satzung).
Damit die Mitgliederversammlung beschlussfähig ist, müssen mindestens 10 % der stimmberechtigten Mitglieder anwesend oder durch Stimmrechtsvollmacht vertreten sein (§ 7 Abs. 5 der Satzung).
Wir bitten euch um rege Teilnahme oder Stimmrechtsvollmacht.
Wir freuen uns auf eure Teilnahme!