Generalversammlung der Öko.See.Dorf eG
Anträge auf Ergänzungen der Tagesordnung müssen bis eine Woche vor der Versammlung schriftlich beim Vorstand eingereicht werden,
damit der Vorstand sie noch auf die Tagesordnung setzen kann (§ 8 Abs. 2 der Satzung).
Mindestens 10% der ordentlichen Genossen müssen anwesend sein.
Alternativ kann „Stimmübertragung“ gemacht werden.
Wir bitten euch daher um eure Teilnahme.