Anträge auf Ergänzungen der Tagesordnung müssen bis eine Woche vor der Versammlung schriftlich beim Vorstand eingereicht werden,
damit der Vorstand sie noch auf die Tagesordnung setzen kann (§ 8 Abs. 2 der Satzung).
Mindestens 10% der ordentlichen Genossen müssen anwesend sein.
Alternativ kann „Stimmübertragung“ gemacht werden.
Wir bitten euch daher um eure Teilnahme.